Photovoltaikfreiflächenanlage Untergrombach, Gemarkung Untergrombach
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Bescheid vom 27.05.2022, AZ: 21-2511.3-3/21, die am 21.02.2022 vom gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard beschlossene Flächennutzungsplan-Teiländerung
• „Photovoltaikfreiflächenanlage Untergrombach“
genehmigt.
Mit der Bekanntmachung wurde die Teiländerung am 01.09.2022 wirksam.
Die Unterlagen können hier eingesehen werden: